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Erfassung von Einnahmen und Ausgaben

Die im Debtmanager zur Verfügung stehenden Rubriken für die Erfassung von Ausgaben und Einnahmen eines Haushaltes orientieren sich stark an den notwendigen Angaben in einem etwaigen Insolvenzantrag. Die Angaben sollten – so weit möglich – den jeweiligen Personen zugeordnet werden.

Bei den Einnahmen ist das eine abschließende Liste, damit die Einträge im Insolvenzantrag möglichst vollständig und fehlerfrei sind. Für Einkommensarten, die nicht in der Liste zu finden sind, ist es sinnvoll, „Sonstige“ oder „Sonstige öffentliche Leistung“ zu verwenden.
Die Einnahmen können mit folgenden Merkmalen versehen werden:

Fix? Variable Einnahmen oder fixe Einnahmen (Reminder für die Haushaltsberatung)
Pfändbar? Nein = Unpfändbare Einkommensart
Anrechenbar (SGB)? Ja = Anrechenbares Einkommen in der Bedarfsermittlung nach SGB
Merker: Nein = Eintrag nur als Info, keine Berücksichtigung bei Berechnungen und in der Statistik

Bei den Ausgaben ist die Liste nicht abschließend und es können neue Begriffe eingegeben werden. Die Rubrizierung der Ausgaben ist jedoch unveränderlich, diese dient späteren Berechnungen und Ausgabeformaten.

Fixkosten Ja = unveränderliche Ausgabe (Reminder für die Haushaltsberatung)
Eine bedarfsrelevante Ausgabe nach SGB? Ja = In der Bedarfsermittlung nach SGB zu berücksichtigen
Werbungskosten für Arbeitsstelle Ja = Bei der Berechnung des Absetzungsbetrags bei der Bedarfsermittlung nach SGB zu berücksichtigen
Merker: Nein = Eintrag nur als Info, keine Berücksichtigung bei Berechnungen und in der Statistik