Änderung der Berechnungsgrundlagen zum 01.01.2018

Folgende Änderungen der Berechnungsgrundlagen gibt es ab dem 01.01.18:

Regelleistungen im SGB II / XII:

Alleinstehend / Alleinerziehend 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Erwachsene nicht-erwerbsfähige / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) 416 Euro (+ 7 Euro) Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften 374 Euro (+ 6 Euro) Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern 332 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 316 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 296 Euro (+ 5 Euro) Regelbedarfsstufe 5
Kinder unter 6 Jahre 240 Euro (+ 3 Euro) Regelbedarfsstufe 6

 

Kindergeld:

bis 31.12.2017 ab 01.01.2018
1. und 2. Kind 192 Euro 194 Euro
3. Kind 198 Euro 200 Euro
ab 4. Kind 223 Euro 225 Euro

 

Der Basiszinssatz bleibt unverändert.

Hinweis:
Der Regelunterhalt und die Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle sind geändert, diese werden von unserer Software aber nicht für Berechnungen herangezogen.

Bei bestehen einer Internetverbindung werden die Daten im Debtmanager automatisch aktualisiert.