In der Version 12.131 von Debtmanger warten folgende Neuerungen auf Sie:
- Der Bericht für die Auszahlung von Vergleichsbeträgen wurde um die Angabe der zustellfähigen Adresse ergänzt, da einige Auszahlungssysteme diese Angaben erwarten. Im Gegenzug haben wir auf die Angabe des Banknamens dann verzichtet.
- Wir haben eine zusätzliche Funktion für das manuelle Auslösen des Updatevorgangs der Kostensätze und des Basiszinses über das Internet eingefügt.
- Wir haben uns nochmals mit der Netto-Methode bei der Lohnpfändung beschäftigt und die Berechnung des pfändbaren Betrages überarbeitet. Das Bundesarbeitsgericht hat den Betroffenen, den Drittschuldnern und der Schuldnerberatung ja bereits 2013 diese Ei ins Nest gelegt. Der Berechnungsvorgang erfolgt zusammengefasst nun so:
- Bruttoeinkommen
- Nicht pfändbare Bestandteile abziehen (bspw. Weihnachtsgeld)
- Steuern und Sozialversicherung abziehen
- Anteil der Steuern und Sozialversicherung, die auf die nicht pfändbaren Bestandteile entfallen wieder hinzurechnen. Das ist das Problem, da diese Beträge auf den Lohnabrechnungen nicht ausgewiesen sind. Bei ansonstem festen Gehalt hilft hier ein Vergelich mit der Vorgängerlohnabrechnung. Im Zweifel muss geschätzt werden.
- Aus diesem bereinigten Nettoeinkommen wird dann der pfändbare Betrag ermittelt
Wir können Ihnen dieses Update kostenlos zur Verfügung stellen.