Wir haben bis jetzt zugewartet, ob sich von Seiten der Bundesregierung noch etwas im Hinblick auf elektronisch ausfüllbare Insolvenzanträge im Word-Format tut. Bis heute ist dies nicht der Fall, die „alten Anträge“ können nach jetziger Gesetzeslage nur noch bis Ende des Monats verwendet werden. In den Veröffentlichungen zum Thema gibt es unterschiedliche Ansichten.
Wir stellen mit diesem Update nun auf Grundlage des Gesetzestextes selbst aktualisierte Anträge zur Verfügung. Wir können jedoch nicht vorhersehen, wie die Gerichte mit den Anträgen umgehen werden. Insofern können wir Ihnen keine Garantie abgeben, dass Antäge mit diesen Formularen ohne Beanstandung bleiben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg damit und hoffen auf baldige Klärung.