Die Landespauschalen für Baden-Württemberg werden zum 01.04.21 erhöht. Bei bestehender Internetverbindung (und falls nicht durch die Firewall blockiert) werden die Berechnungsgrundlagen automatisch aktualisiert.
Sie können sich unter Infos > Rechengrundlagen darüber informieren, ob die aktuellen Sätze vom System erfasst sind (Fallpauschalen von 297,– bis 743,– Euro + 165,– Euro Erhöhung für außergerichtliche Einigungen).
Ab dem Moment der Aktualisierung werden diese Beträge für neu erstellte Bescheinigungen zu Grunde gelegt. Es erfolgt keine automatische Änderung bereits erstellter Bescheinigungen!
Um die Sätze rückwirkend anzupassen, gehen Sie wie folgt vor:
- Stellen Sie sicher, dass die neuen Sätze installiert sind (siehe oben)
- Öffnen Sie das Formular Datenbank > Abrechnen > Landesmittel Baden- Württemberg > Landespauschalen abrechnen
- Alle Bescheinigungen bis zum 01.04.21 sollten bereits abgerechnet sein. Kontrollieren Sie das.
- Klicken Sie auf den Button „Mit aktuelleren Pauschalen überschreiben!“
- Folgen Sie den Hinweisen
Hier können Sie sich die neue Verwaltungsvorschrift herunterladen: pdf-Dokument