Die Pfändungfreigrenzen werden zum 01.07.21 angepasst. Das wirkt sich auf folgende Dinge aus:
- Lohnpfändungsberechnungen
- Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen
- Pfändungstabelle (unter „Infos“ aufrufbar)
Der Basiszins bleibt zum 01.07.21 unverändert.
Sie brauchen nichts weiter zu tun und es ist kein Update erforderlich:
Bei bestehender Internetverbindung (und falls nicht durch die Firewall blockiert) werden die Berechnungsgrundlagen automatisch aktualisiert.