Update der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.21

Die Pfändungfreigrenzen werden zum 01.07.21 angepasst. Das wirkt sich auf folgende Dinge aus:

  • Lohnpfändungsberechnungen
  • Erstellung von P-Konto-Bescheinigungen
  • Pfändungstabelle (unter „Infos“ aufrufbar)

Der Basiszins bleibt zum 01.07.21 unverändert.

 

Sie brauchen nichts weiter zu tun und es ist kein Update erforderlich:

Bei bestehender Internetverbindung (und falls nicht durch die Firewall blockiert) werden die Berechnungsgrundlagen automatisch aktualisiert.