Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist beschlossene Sache. Die wichtigen Informationen hierzu finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw51-de-restschuldbefreiungsverfahren-812882

Es wird auch einige  Änderungen in den Formularen geben, die zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bekannt/veröffentlicht sind. Da es sich hierbei um amtliche Formulare und einen Formularzwang handelt, nehmen wir selbst keine Änderungen vor. Nach unsererem Kenntnisstand sollten Sie in der Anlage 3 (Abtretungserklärung) die Laufzeit von sechs Jahren durch drei Jahre ersetzen. Entweder Sie ändern dies auf dem Ausdruck von Hand oder sie entfernen von der Vorlage (Anlage03_14.dotx) den Schreibschutz – es ist hierzu kein Passwort erforderlich – und ändern die Vorlage in Eigenregie.

Sobald neue Formulare verfügbar sind, werden wir diese für die Arbeit mit dem Debtmanager per Update veröffentlichen.